Kommunale Wärmeplanung
Warum machen wir eine Kommunale Wärmeplanung?
Nach dem Wärmeplanungsgesetz, welches zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist, müssen Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner/innen bis zum 30.06.2028 eine Kommunale Wärmeplanung erstellen. Hierfür ist auch eine gemeinsame Planerstellung mehrerer Kommunen im sog. "Konvoiverfahren" möglich.
Die Mitglieder der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn beschlossen am 24.06.2025, dass alle Mitgliedskommunen bis auf den Markt Emskirchen die Kommunale Wärmeplanung im Konvoi durchführen.
Wer fördert die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kostenerstattung für die Kommunale Wärmeplanung erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG).
Wie geht es weiter?
Die 6 beteiligten Kommunen der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn haben die EnergyEffizienz GmbH mit der Erstellung der Wärmepläne beauftragt.
Haben Sie Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung in der Kommunalen Allianz?
Verena Birkmann (Umsetzungsbegleiterin Kommunale Allianz Aurach-Zenn)
Tel.: 09104/ 82 629 18
E-Mail: [email protected]