Förderung von Stecker-Solaranlagen

Die Kommunalen Allianzen Aurach-Zenn e.V. und NeuStadt und Land e.V. sehen die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und möchten den Ausbau der erneuerbaren Energien maßgeblich unterstützen. Aus diesem Grund wird zur Unterstützung privater Haushalte bei der Erzeugung regenerativer Energien ein gemeinsames Förderprogramm für Balkonkraftwerke, Mini-Photovoltaik-Anlagen oder Stecker-Solaranlagen aufgelegt. 

 

Das Förderprogramm richtet sich an alle BürgerInnen im Gebiet der beiden Kommunalen Allianzen, welche grünen Strom für den Eigenverbrauch produzieren wollen. Durch die Installation einer Mini-PV-Anlage auf dem heimischen Balkon oder der Garage ist ein persönlicher Beitrag zur Energiewende möglich. Der erzeugte Strom fließt per Steckdose direkt in den lokalen Stromkreis, wird dort unmittelbar verbraucht und deckt einen Teil des häuslichen Bedarfs (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Geschirrspülmaschine). 

 

Das Fördervolumen ist auf maximal 4.000 € pro Kommune beschränkt. Die Bewilligung der Projektförderung richtet sich nach Eingang der Auszahlungsanträge, welche frühestens ab dem 01.05.2024 eingereicht werden können. Es können keine Anlagen gefördert werden, welche vor dem 01.05.2024 erworben wurden.


Überblick

  • 100,00 € Zuschuss pro Antrag (siehe Auszahlungsantrag) 
  • pro Haushalt ein Antrag möglich 
  • Antragstellung inkl. Rechnungsdatum der Stecker-Solaranlage ab dem 01.05.2024 möglich, bevorzugt per E-Mail: [email protected], aber auch postalisch 
  • Es werden Anlagen bis 600 Wp gefördert. Bei einer Erhöhung dieses Werts auf Bundesebene, wird dies entsprechend angepasst. 
  • 5 Jahre Zweckbindung (siehe Förderrichtlinien) 
  • Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht 


In welchen Kommunen können Anträge gestellt werden?

Kommunale Allianz Aurach-Zenn e.V.
Emskirchen, Hagenbüchach, Markt Erlbach, Neuhof a.d.Zenn, Obernzenn, Trautskirchen, Wilhelmsdorf

Kommunale Allianz NeuStadt und Land e.V.
Baudenbach, Diespeck, Dietersheim, Gutenstetten, Ipsheim, Neustadt a.d.Aisch

 

Wie läuft die Förderung ab?

  • Anlage bestellen
  • Anlage installieren
  • Auszahlungsantrag mit Rechnung, Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) und Foto der intallierten Anlage einreichen
  • 100 € Zuschuss erhalten



Wie lange läuft die Förderung?
Anträge können ab dem 1.05.2024 bis zum 31.12.2024 gestellt werden. Jede beteiligte Kommune stellt hierfür 4.000 € zur Verfügung (= max. 40 Anträge pro Kommune). Sind die jeweiligen Mittel in einer Kommune aufgebraucht, können keine Zuschüsse mehr ausgezahlt werden (Windhundprinzip).

Interesse geweckt? 


Hier geht es zur Förderrichtlinie 


Hier geht es zum Auszahlungsantrag



Ansprechpartner:
Maximilian Gaier 
Tel.: 09104 - 82 629 18
Mail: [email protected]